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Hengste - Aaron Albatros und Aragonīs Sohn
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Deck- und Einstellbedingungen 2010

I. Allgemeines
Die Decktaxe für den Hengst Aaron - auf Anfrage
Die Decktaxe für den Hengst Albatros - auf Anfrage
Die Decktaxe für den Hengst Aragon's Sohn - auf Anfrage


1.1 Einstellkosten
a) Stuten ohne Fohlen Euro 6,--/Tag
b) Stuten mit Fohlen Euro 8,--/Tag


1.2. Zahlungsbedingungen
Decktaxe ist im vorraus zu entrichten
Einstellkosten bei Abholung der Stute


1.3. Deckschein
Der Deckschein wird ausgehändigt, wenn das Deckgeld, sowie die darüber hinaus entstandenen Kosten vollständig beglichen sind.


II. Deckhygiene
Zur Bedeckung werden nur Stuten mit tierärztlicher Tupferprobe zugelassen. Diese sollte zum Zeitpunkt der Bedeckung nicht älter als 4 Wochen sein. Ausnahme: Stuten mit Fohlen bei Fuß, allerdings nur in der Fohlenrosse.


III. Einstellbedingungen
1. Bei Anlieferung der Stute müssen Equidenpaß und Deckschein vorgelegt werden. Für Stuten aus anderen Bundesländern liegen die Deckscheine auf.
2. Der Hengsthalter ist berechtigt und bevollmächtigt bei Krankheiten und Verletzungen einen Tierarzt eigener Wahl zu Lasten des Stutenbesitzers zu beauftragen.
3. Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Der Hengsthalter übernimmt jedoch keine Haftung für Schäden, die durch Krankheiten und deren Folgen, sowie durch Blitz und Feuer und andere Ursachen an Stute oder Fohlen verursacht werden. Genauso besteht keine Haftung des Hengsthalters bei Schäden, die durch Dritte hervorgerufen werden.

Für Schäden, die von seiner Stute oder seinem Fohlen hervorgerufen werden, haftet ausschließlich der Stutenbesitzer.


IV. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Deckstation. Für sämtlich gegenwärtige und künftige Ansprüche aus der Geschäftsausübung ist Gerichtsstand der Sitz des Hengsthalters.