I.
Allgemeines
Die Decktaxe für den Hengst Aaron - auf Anfrage
Die Decktaxe für den Hengst Albatros
- auf Anfrage
Die Decktaxe für den Hengst Aragon's Sohn
- auf Anfrage
1.1 Einstellkosten
a) Stuten ohne Fohlen Euro 6,--/Tag
b) Stuten mit Fohlen Euro 8,--/Tag
1.2. Zahlungsbedingungen
Decktaxe ist im vorraus zu entrichten
Einstellkosten bei Abholung der Stute
1.3. Deckschein
Der Deckschein wird ausgehändigt, wenn das Deckgeld,
sowie die darüber hinaus entstandenen Kosten vollständig
beglichen sind.
II. Deckhygiene
Zur Bedeckung werden nur Stuten mit tierärztlicher
Tupferprobe zugelassen. Diese sollte zum Zeitpunkt der Bedeckung
nicht älter als 4 Wochen sein. Ausnahme: Stuten mit
Fohlen bei Fuß, allerdings nur in der Fohlenrosse.
III. Einstellbedingungen
1. Bei Anlieferung der Stute müssen
Equidenpaß und Deckschein vorgelegt werden. Für
Stuten aus anderen Bundesländern liegen die Deckscheine
auf.
2. Der Hengsthalter ist berechtigt und
bevollmächtigt bei Krankheiten und Verletzungen einen
Tierarzt eigener Wahl zu Lasten des Stutenbesitzers zu beauftragen.
3. Der Hengsthalter haftet nur für
Schäden, die durch ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht worden sind. Der Hengsthalter übernimmt
jedoch keine Haftung für Schäden, die durch Krankheiten
und deren Folgen, sowie durch Blitz und Feuer und andere
Ursachen an Stute oder Fohlen verursacht werden. Genauso
besteht keine Haftung des Hengsthalters bei Schäden,
die durch Dritte hervorgerufen werden.
Für Schäden, die von seiner
Stute oder seinem Fohlen hervorgerufen werden, haftet ausschließlich
der Stutenbesitzer.
IV. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Deckstation. Für
sämtlich gegenwärtige und künftige Ansprüche
aus der Geschäftsausübung ist Gerichtsstand der
Sitz des Hengsthalters.